Drohnenverordnung

Liebe Modellflugfreunde,

seit 7.April ist eine Neureglung für Fluggeräte in Kraft. Die genaue Reglung findet Ihr auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI

Drohnenverordnung

Anbei das Merkblatt des BMVI und das Gesetztblatt mit allen detailierten Regelungen.

Die wesentlichen Merkmale sind:

  1. Sofort: Betriebsverbot über 100m und Wohngrundstücken.Das ist übrigens nicht neu. Ausnahmen gibt es für Modellflugplätze
  2. Sofort: Erlaubnispflicht ab 5 kg und Betrieb bei Nacht. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
    Auch das ist eigentlich nicht neu.
  3. Ab 1. Okt 2017: Kennzeichnungspflicht ab einem Startgewicht von 250gr.
    Diese feuerfesten Plaketten könnt Ihr z.B. beim DMFV, eBay oder Amazon bekommen.
  4. Ab 1. Okt 2017: Kenntnisnachweis ab 2 kg Startgewicht.
    Ein solcher Kenntnisnachweis kann gegen eine gebühr beim DMVF online erworben werden: kenntnisnachweisonline.dmfv.aero

Weitere Informationen findet Ihr zum Beispiel unter: