Drohnenverordnung - RMC

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Drohnenverordnung
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Liebe Modellflugfreunde,
seit 7.April 2017 ist eine Neureglung für Fluggeräte in Kraft. Die genaue Reglung findet Ihr auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI.

Anbei das Merkblatt des BMVI und das Gesetzblatt mit allen detaillierten Regelungen.
Die wesentlichen Merkmale sind:
  1. Sofort: Betriebsverbot über 100m und Wohngrundstücken. Das ist übrigens nicht neu. Ausnahmen gibt es für Modellflugplätze.
  2. Sofort: Erlaubnispflicht ab 5 kg und Betrieb bei Nacht. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Auch das ist eigentlich nicht neu.
  3. Ab 1. Okt 2017: Kennzeichnungspflicht ab einem Startgewicht von 250gr. Diese feuerfesten Plaketten könnt Ihr z.B. beim DMFV, eBay oder Amazon bekommen.
  4. Ab 1. Okt 2017: Kenntnisnachweis ab 2 kg Startgewicht. Ein solcher Kenntnisnachweis kann gegen eine Gebühr beim DMFV online erworben werden.
Weitere Informationen findet Ihr zum Beispiel unter:
RMC Rutesheim e. V.
Heinestrasse 7
71277 Rutesheim
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